Logopädie in der praxis im holzhäuschen




Therapie bei Sprach,- Sprech- und Hörstörungen

 

Ich biete in meiner praxis im holzhäuschen eine fundierte Diagnostik und Therapie bei Sprach,- Sprech- und Hörstörungen an. Zu den von mir behandelten Störungsbildern zählen:

 

·  kindliche Sprachentwicklungsverzögerung- /störung

 

·  Störung der Grammatikentwicklung (Dysgrammatismus)

 

·  eingeschränkter Wortschatz

 

·  Sprachverständnisstörung

 

·  später Sprechbeginn (Late Talker)

 

·  Aussprachestörungen (z.B. Lispeln)

 

·  verbale Entwicklungsdyspraxie

 

·  Störung der Sprache bei Mehrsprachigkeit

 

·  Störungen der Mundmotorik (Myofunktionelle Störungen / MFT)

 

·  Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte

 

·  Hörstörungen bei Versorgung mit Hörgeraten oder Cochlea Implantat (CI)

 

·  Sprach- und Sprechstörungen nach Schlaganfall, Hirnblutung; Schädel-Hirn-Trauma oder neurologischen  

   Erkrankungen (Parkinson, ALS uvm.)

 


 

Ablauf einer logopädischen Therapie

 

In der ersten Therapiesitzung findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt. Im Anschluss erfolgt eine individuelle Diagnostik, in welcher anhand standardisierter Testverfahren alle sprachlichen Bereiche wie Aussprache, Wortschatz und Grammatikentwicklung erfasst werden.

 

Nach der Auswertung, legen wir gemeinsam die ersten Therapieziele fest, welche mittels Verlaufsdiagnostiken stets überprüft und angepasst werden.

 

Um den Therapieprozess möglichst effektiv zu gestalten, ist mir ein interdisziplinäres Arbeiten sehr wichtig. Dazu vernetze ich mich mit beteiligten Institutionen wie Kindertagespflegen, Kitas, Schulen, Rehaeinrichtungen, Ärzten, Hörgeräteakustikern, Integrationshelfern, Alltagsbegleitern etc.

 

Die Therapiedauer pro Sitzung, die Verordnungsmenge und Therapiefrequenz wird von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt festgelegt. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Verordnung für vorerst 10 Therapiestunden à 45 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x pro Woche.

 


 

Wer darf Logopädie verordnen?

 

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Ärztin / der Arzt stellt die Diagnose und verordnet die logopädische Behandlung. Folgende Ärzte können ein Rezept ausstellen:

 

·  Allgemeinarzt

·  Kinderarzt

·  Neurologe

·  Psychiater

·  HNO-Arzt

·  Phoniater

·  Zahnarzt

·  Kieferorthopäde

 

Wenn Sie ein Rezept von Ihrem Arzt erhalten haben, kontaktieren Sie mich und wir vereinbaren schnellstmöglich einen für Sie passenden Termin. Bei Bedarf und medizinischer Indikation kann die logopädische Behandlung auch in Ihrem häuslichen Umfeld stattfinden (Hausbesuch).

 

 


 

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

 

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse (gesetzlich oder privat) übernommen.

 

Erwachsene müssen nach der gesetzlichen Zuzahlungsregelung eine Zuzahlung von 10% plus eine Gebühr von

10 € pro Verordnung zur logopädischen Behandlung leisten.

 

Sofern Sie einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie diesen bitte bei der Anmeldung vor.